AGB
Physiotherapie Martina Felsch
In den AGB wollen wir natürlich Frauen und Männer in gleicher Weise ansprechen. Der einfacheren Lesbarkeit halber verzichten wir in den AGB auf eine gendergerechte Schreibweise.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Physiotherapeuten in den Räumlichkeiten der Physiotherapie Martina Felsch erbracht werden.
2. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
2.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von vom Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten • eine medizinische Diagnose • die Anzahl der Behandlungseinheiten und • die verordnete Behandlung beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.
2.2. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Bei manchen Krankenversicherungsträgern benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. Wann bzw. bei welchen Krankenversicherungsträgern das erforderlich ist, darüber informiert sie gerne ihr behandelnder Physiotherapeut.
2.3. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist ihr Physiotherapeut auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
3. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
3.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Er ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie z. B. …
• Wohin? –> Behandlungsziel
• Was? –> Maßnahmen der Behandlung
• Wann? –> Behandlungstermine
• Wie lange? –> Behandlungsdauer
• Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
• Bis wann? –> Behandlungsumfang
• Wie viel? –> Kosten der Behandlung
3.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihres Physiotherapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben • bei Bedarf/nach Anfrage (gegen Kostenersatz): Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
3.3. Grundsätze der Behandlung Ihres Physiotherapeuten
• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz) • Wissenschaft: Ihr Physiotherapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. • Selbstbestimmung: Ihr Physiotherapeut unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrem Physiotherapeuten abzusprechen. • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrem Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihren Physiotherapeuten mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
3.4. Dokumentation
Ihr Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Physiotherapeuten. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem Physiotherapeuten und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
4. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
4.1. Höhe der Kosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen auf Anfrage natürlich jederzeit bekannt gegeben. PT Felsch ist eine Wahleinrichtung, d. h. wir haben keinen Vertrag mit ihrem Krankversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten als Wahltherapeut und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif / satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Informationen zum zu erwartenden Kostenersatz / Kostenzuschuss gibt ihnen ihr Physiotherapeut. Alle 2 Jahre werden die Tarife angepasst. Als Orientierung dafür dient der Verbraucherpreisindex (VPI) von Statistik Austria.
Tarife 2022 / 2023:
• Therapie Einheit 30 min: € 60
• Therapie Einheit 45 min: € 90
• Therapie Einheit 60 min: € 120
4.2. Zahlungsmodus
Ihr Physiotherapeut stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung an das am unteren Ende der Honorarnote angeführte Konto. Mit Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen pro Mahnung auf Euro 60,-. Festgehalten wird, dass wir bei Nichtbezahlen der Honorarnote gesetzlich nicht zur Mahnung verpflichtet sind und den Fall sofort an einen Anwalt bzw. an ein Inkassobüro übergeben können. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen, sowie in weiterer Folge die Kosten des Anwalts bzw. des Inkassobüros.
5. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihr Physiotherapeut ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Physiotherapeuten Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr Physiotherapeut darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
6. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrem Physiotherapeuten telefonisch oder via SMS mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Online können Behandlungstermine bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden.
7. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Falls sie dann ebenfalls eine Rückerstattung wünschen, muss diese Verordnung unter bestimmten Umständen bei einzelnen Krankenkassen chefärztlich bewilligt werden. Informationen darüber gibt ihnen gerne ihr behandelnder Physiotherapeut. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten. Sowohl Ihnen als auch Ihrem Physiotherapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Physiotherapeut wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrem Physiotherapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben Punkt 5).
8. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die ärztliche Verordnung und die von Ihrem Physiotherapeuten ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Die meisten Krankenversicherungsträger verlangen zusätzlich die Einzahlungsbestätigung der Honorarnote. Ihr Physiotherapeut berät Sie gerne bezüglich der Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
9. Übermittlung von Daten via E-Mail
Durch das Akzeptieren der ABG von Physiotherapie Schuh willigen Sie ein, dass Dienstgeberbestätigungen, Honorarnoten, Trainingspläne, Übungsanleitungen und dergleichen via Mail versendet werden dürfen.
10. Haftung von Physiotherapie Schuh GmbH
Im 5. Stock des Gesundheitsparks, Herrenstr. 54, 4020 Linz befindet sich ein allgemeiner Wartebereich, der auch anderen Praxen im 5. Stock zur Verfügung steht. Physiotherapie Schuh übernimmt keinerlei Haftung für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Schuhe. Die Inanspruchnahme von Leistungen von PT Schuh erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. PT Schuh haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Patienten. Auch für die Folgen unsachgemäß und/oder selbständig in den Räumlichkeiten von PT Schuh durchgeführter Übungen haftet PT Schuh nicht.
11. Datenschutzbestimmungen
Daten der Patienten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung sowie eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Patient ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die PT Schuh zur Verfügung gestellt werden, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
12. Gerichtsstand / geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Der Gerichtsstand ist Linz und gilt für alle Streitigkeiten zwischen PT Schuh und Patienten.
13. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der Patient eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.